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Bewerbungen werden ausschließlich online (über unser Bewerberportal) erbeten mit den üblichen Unterlagen – unter Angabe der Kennzahl – bis 14.09.2024.

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:

Dr. Iris Gibbert, Leitung Personal
Tel.: +49 721 925-1030

Hochschule Karlsruhe
Abteilung Personal
Postfach 24 40, 76012 Karlsruhe
Telefon +49 721 925-1043 

Die Hochschule Karlsruhe ist bestrebt, den Anteil von Mitarbeiterinnen zu erhöhen; qualifizierte Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Schwerbehinderte Bewerbende (m/w/d) werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die Vertrauensperson der Schwerbehinderten unserer Hochschule per E-Mail (sbv@h-ka.de).

Für die Mitarbeit in der Abteilung Personal ist zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d)

Kennzahl

5728

75 % Teilzeit

Aufgabengebiet:

    • Allgemeine Bürotätigkeiten (Postverteilung, Büromaterialbeschaffung, Registraturablage)
    • Unterstützung in der Personalsachbearbeitung (systemseitige Datenpflege)
    • Anlage, Verwaltung und Archivierung von Personalakten
    • Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Prozessen
    • Verwaltungstätigkeiten (z. B. Erstellen von Campuskarten, Sortieren loser Blattsammlungen)

Einstellungsvoraussetzungen:

    • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
    • Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung
    • Routinierter Umgang mit MS-Office-Programmen
    • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
    • Freude an der Zusammenarbeit im Team

Wir bieten:

      • Herausfordernde und abwechslungsreiche Aufgaben in einem anspruchsvollen Umfeld
      • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
      • Zusatzrente nach VBL
      • Zuschuss zum JobTicket BW / Deutschland-Ticket
      • JobBike BW
      • Gleitende Arbeitszeit und ein attraktives Arbeitsumfeld
      • Möglichkeiten für Zertifizierungen und Weiterbildungen
      • Leistungsgerechte Eingruppierung

Die Beschäftigung ist befristet auf 2 Jahre. Die Befristung erfolgt sachgrundlos nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und setzt voraus, dass zuvor kein Arbeitsverhältnis zum Land Baden-Württemberg bestanden hat.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 4 TV-L.

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über unser Bewerberportal!

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