An der Öffentlichen Baustoffprüfstelle (ÖBP) ist zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Stellvertretender Leiter (w/m/d) der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (LBO)
Kennzahl 5234/1
(Vollzeit)
Die ÖBP ist eine Betriebseinrichtung der Hochschule Karlsruhe, die mechanische und physikalische an Baustoffen und Bauteilen durchführt. Schwerpunktmäßig handelt es sich dabei um Prüfung der Eigenschaften von Beton, Mörtel, Estrich, Gesteinskörnungen, Recyclingbaustoffe aber auch Baustoffe für den Straßenbau wie z. B. Asphalt und Bitumen.
Die ÖBP besitzt die baurechtliche Anerkennungen als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle gemäß der Landesbauordnung.
In diesem Zusammenhang überwacht die ÖBP seit Jahrzehnten die Qualität von Beton im Rahmen der Fremdüberwachung sowohl im Transportbetonwerk als auch auf der Baustelle.
Aufgabengebiet:
- Stellvertretende Leitung Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (nach LBO) mit Berufserfahrung
- Verantwortliche Überwachung der gemeldeten ÜK2-Baustellen vor Ort während den Betonagen
- Beurteilung der Baustellenbesuche in Form von Überwachungsberichten
- Beurteilung der Baustellen an Hand der eingereichten Unterlagen in Form von Abschlussberichten
- Durchführung von Überwachungsbesuchen in Transportbetonwerken
- Selbstständige Durchführung von zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfungen auf Baustellen sowie Bohrkernentnahme und Probennahmen
- Betreuung verschiedener Projekte
- Unterstützung der Leiterin der PÜZ-Stelle bei der Erstellung von Rundschreiben, Kundenschulung und Kundenbetreuung
- Selbstständige Erstellung von Vorlagen im Bereich der Betonprüfung (Protokolle, Auswertungsblätter)
- Berichtswesen
Einstellungsvoraussetzungen:
- Bauingenieur / Baubetrieb - Dipl.-Ing. (FH) o. ä.
- Erfahrung als Bauleiter und/oder bei der Überwachung von Baustellen
- E-Schein
- Berufserfahrung – wünschenswert min. 3 Jahre im Bereich der Überwachung und Zertifizierung
Wir bieten:
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Herausfordernde und abwechslungsreiche Aufgaben in einem anspruchsvollen Umfeld
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Zusatzrente nach VBL
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Zuschuss zum JobTicket BW
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Gleitende Arbeitszeit und ein attraktives Arbeitsumfeld
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Möglichkeiten für Zertifizierungen und Weiterbildungen
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Leistungsgerechte Eingruppierung
Die Beschäftigung ist zunächst befristet auf zwei Jahre. Die Befristung erfolgt sachgrundlos nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und setzt voraus, dass zuvor kein Arbeitsverhältnis zum Land Baden-Württemberg bestanden hat.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 12 TV-L.
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